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Vertragspartner
Von folgenden Kostenträgern sind wir für die Durchführung der ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation zugelassen:
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alle gesetzliche Krankenkassen (AOK, BEK, TK, DAK, IKK, BKK usw.)
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Private Krankenversicherung
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Beihilfe
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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Wir stehen Ihnen gerne medizinisch, therapeutisch und beratend zur Seite, wenn:
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Ihnen von Ihrem Kostenträger eine ambulante Rehabilitation genehmigt wurde.
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Sie nach einem Krankenhausaufenthalt im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung einer Rehabilitation bedürfen.
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Ihnen Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung wie z.B. Krankengymnastik, Massage, Lymphdrainage, etc. ausgestellt hat.