Von folgenden Kostenträgern sind wir für die Durchführung der ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation zugelassen:



alle gesetzliche Krankenkassen (AOK, BEK, TK, DAK, IKK, BKK usw.)

Private Krankenversicherung

Beihilfe

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg



Wir stehen Ihnen gerne medizinisch, therapeutisch und beratend zur Seite, wenn:

Ihnen von Ihrem Kostenträger eine ambulante Rehabilitation genehmigt wurde.

Sie nach einem Krankenhausaufenthalt im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung einer Rehabilitation bedürfen.

Ihnen Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung wie z.B. Krankengymnastik, Massage, Lymphdrainage, etc. ausgestellt hat.




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